Wir beachten das deutsche Recht und das jeweilige Landesrecht, insbesondere die arbeits-, gleichbehandlungs- und ausländerrechtlichen Bestimmungen und wir verpflichten uns bestimmten internationalen Standards:
- dem WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel und dass es aus den Ländern, die in der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV) aufgeführt sind, nicht gewerblich rekrutiert
(Quelle: WHO und Gesetze im Internet) - Dem IRIS Standard der International Organisation of Migration, insbesondere
- keine Vermittlung oder Anstellung von Minderjährigen
- keine Vermittlung, um streikende Arbeitnehmer zu ersetzen
- keine Vermittlung, um Lohndumping zu unterstützen
- Ausweispapiere, die Arbeitserlaubnis und andere Dokumente der Interessent*innen werden nie ohne deren schriftliche Erlaubnis einbehalten, verwahrt und verwendet werden.
- über die Datenschutzerklärung und den Prozessverlauf ist den Kandidat*innen zu jeder Zeit transparent aufgeklärt und weiss, wo und zu welchem Zweck persönliche Unterlagen vorliegen.
(Quelle: IOE) - Den General principles and operational guidelines for fair recruitment der ILO
(Quelle: ILO) - wir bekennen uns dazu, das „Employer Pays“-Prinzip zu fördern und auch in Deutschland zur Norm zu machen.
(Quelle: IHRB)


















